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Patentanwaltskanzlei – Ihre Experten für Innovationsschutz

Patente und Gebrauchsmuster


Patente und Gebrauchsmuster sind zwei unterschiedliche Schutzrechte für technische Erfindungen in Deutschland. Beide sichern dem Inhaber exklusive Rechte an der Nutzung der Erfindung.

Grundlegende Unterschiede

Neuheit und Stand der Technik

Beim Patent gilt ein absoluter Neuheitsbegriff; jede vorherige Veröffentlichung kann die Schutzfähigkeit ausschließen. Beim Gebrauchsmuster besteht eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten für veröffentlichte Eigenoffenbarungen, was den Schutz erleichtert.

Anmeldung und Schutzdauer

Die Anmeldung eines Patents erfordert eine ausführliche Prüfung und kann mehrere Jahre dauern. Das Gebrauchsmuster wird hingegen schnell durch Eintragung geschützt und ist besonders für kurzfristigen Wettbewerbsschutz geeignet. Beide Schutzrechte erfordern die Zahlung von Gebühren zur Aufrechterhaltung.

Strategische Nutzung

Viele Unternehmen nutzen Gebrauchsmuster als ergänzenden, schnellen Schutz parallel zu Patentanmeldungen. Insbesondere können Gebrauchsmuster als flankierender Schutz dienen oder durch Abzweigung aus Patentanmeldungen kurzfristig Schutz bieten, etwa gegen Wettbewerber.

Fazit

Patente bieten umfassenden und langanhaltenden Schutz, sind jedoch mit höheren Kosten und längeren Prüfzeiten verbunden. Gebrauchsmuster erlauben eine schnelle und kostengünstige Absicherung technischer Neuheiten, sind aber leichter angreifbar. Die Wahl hängt von der individuellen Schutzstrategie und den Merkmalen der Erfindung ab.

Experten für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designrechte

Die Meitinger Patentanwaltskanzlei GmbH steht für fundiertes Know-how bei Patenten, Gebrauchmuster, Marken und Designrechten. Dr. Thomas Meitinger publiziert zum gewerblichen Rechtsschutz im Springer Verlag Praxishilfen, um zu wertvollen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechten zu gelangen und beschreibt die hierzu besten und effizientesten Vorgehensweisen und Strategien.

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Unsere Leistungen

Team

Dr. Thomas Heinz Meitinger

Dr. Thomas Heinz Meitinger

Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.

Meitinger Patentanwalts GmbH

Rümannstraße 37
80804 München

Telefon: 0160 90117262
E-Mail: office@meitingerip.de

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Lebenslauf - Dr. Thomas Heinz Meitinger

Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus.

Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.